Im Jahr 2011 wurde die neue Verbraucherrechte-Richtlinie der EU verabschiedet. Bis Dezember 2013 soll sie in nationales Recht umgesetzt werden. Am 1. Juni 2012 war sie Thema einer Tagung, veranstaltet vom Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Uni Graz, im Rahmen des Grazer Privatrechtlichen Dialogs sowie des Doktoratsprogramms „Europäisches Privatrecht“. Unter dem Titel „Fortschritt für die EU-BürgerInnen oder alte Rechte neu verpackt?“ beleuchtete die Veranstaltung die Entstehung, den zentralen Inhalt sowie die geplante Umsetzung.
Die neue Verbraucherrechte-Richtlinie ersetzt und modernisiert vor allem die Richtlinien über Haustürgeschäfte und über Fernabsatzverträge. Darüber hinaus enthält sie neue Regeln unter anderem über Lieferung, Vertragserfüllung und Risikoübergang. Es referierten O.Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski, Univ.-Prof. Dr. Brigitta Lurger, LL.M (Harvard) und Ass.-Prof. Dr. Peter Schwarzenegger vom Institut für Zivilrecht der Uni Graz sowie MMag. Verena Cap und Hon.-Prof. Dr. Johannes Stabentheiner vom Justizministerium.
Die Tagung richtete sich sowohl an WissenschafterInnen als auch an VertreterInnen praktischer Berufe, wie RechtsanwältInnen, NotarInnen und RichterInnen, Personen aus Interessensvertretungen und an Studierende.