Wer im Ausland einen Autounfall erlebt, kennt die Situation: Der Geschädigte kann beim Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers einen Direktanspruch geltend machen. Im Zuge dessen können aber Regressansprüche Dritter entstehen. Wie er ist international zuständig und welches Recht kommt in diesem Fall zum Einsatz?
Fragen wie diese betreffen das Versicherungsrecht. Besonders hervorragende Diplomarbeiten in diesem Bereich hat das Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Universität Graz gemeinsam mit der Gemeinnützigen Privatstiftung zur Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Versicherungswirtschaft am 9. Juli 2018 zum insgesamt dritten Mal ausgezeichnet.
Neben dem bereits erwähnten Beispiel untersuchten die jungen AbsolventInnen außerdem in ihren Diplomarbeiten wie sich VersicherungsmaklerInnen rechtlich gegenüber anderen VersicherungsvermittlerInnen unterscheiden, ob, wie und wie lange man von einem bereits geschlossenen Versicherungsvertrag zurücktreten kann und welche Voraussetzungen es für einen Deckungssummenkonkurs in der KFZ-Haftpflichtversicherung geben muss. Die mit bis zu 1000 Euro geförderten Preise übergab Institutsleiterin Brigitta Lurger.
Die ausgezeichneten AbsolventInnen:
- Marissa Mönnich, „Widerrufsrechte nach VersVG“
- Lisa Prodinger, „Versicherungssummenkonkurs in der Kfz-Haftpflichtversicherung: Voraussetzungen und Abwicklung desselben“
- Arman Alikhani, „Vertragsabschlüsse mit Hilfe von Versicherungsmaklern – Ausgewählte Rücktrittsrechte und der Online-Vertrieb“
- Verena Habersatter, „Das anzuwendende Recht und die internationale Zuständigkeit beim Direktanspruch und den Regressansprüchen in der KFZ-Haftpflichtversicherung“