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Flüssig bleiben

Wednesday, 27 January 2021, Universität, Mitarbeiten

Wie wende ich die Corona-Pleite ab? Drei aktuelle Fragen zum Masterlehrgang Sanierungsrecht; Anmeldung läuft bis 8. Februar

Der dritte harte Lockdown ist in Österreich in vollem Gange und wann Gastronomie, Tourismus und Handel wieder weitgehend ohne Einschränkungen operieren können, ist noch völlig ungewiss. Eine große Unbekannte ist aktuell auch, wie viele heimische Unternehmer die Corona-Pandemie langfristig überstehen werden. „Vor allem für KMUs und EPUs ist es oft schwierig, die entsprechenden Sonderförderungen und Unterstützungsangebote für ihr Business herauszufiltern, zu berechnen, zu beantragen und damit Teil ihres Sanierungskonzepts werden zu lassen“, erklärt Gerhard Schummer, wissenschaftlicher Leiter des Masterlehrgangs Sanierungsrecht. Aktuell können sich Interessierte noch für den nächsten Durchgang des Lehrgangs anmelden – die Frist dafür läuft bis zum 8. Februar 2021. Vorab beantwortet Gerhard Schummer drei wichtige Fragen zum Inhalt dieser Weiterbildung.

 

Warum ist Expertise im Sanierungsrecht wichtig?
Sanierung ist eine Querschnittsmaterie, die ein detailliertes Wissen in unterschiedlichen Rechtsbereichen erfordert. Darunter sind zum Beispiel das Zivil-, Arbeits-, Insolvenz- oder auch das Steuerrecht. Darüber hinaus ist aber auch ein fundiertes betriebswirtschaftliches Know-how notwendig.

 
Sind „Corona-Pleiten“ ein spezieller Fall?
Meiner Meinung nach nicht. Bislang ist die Anzahl der Insolvenzverfahren seit Beginn der Corona-Krise rückläufig. Es ist wohl aber nur die Ruhe vor dem Sturm. Allgemeint wird ein rasanter Anstieg der Insolvenzen vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2021 erwartet. Der Grund ist absehbar: Es fehlt in vielen Branchen an finanziellen Reserven, um fällige Verbindlichkeiten zu begleichen.

 
Wie können AbsolventInnen des Kurses Unternehmen helfen, liquide zu bleiben?

AbsolventInnen kennen das rechtliche Instrumentarium, um die erforderliche Liquidität sicherzustellen. Sie haben aber auch die Kompetenz, aus der Vielzahl der Covid-19-Regelungen für ihre KlientInnen entsprechende Förderungen zu beantragen und damit Liquidität zu lukrieren. 

 

>> Alle Informationen zum Lehrgang 

>> Zur Anmeldung (bis 8. Februar 2021)

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