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Getäuscht

Friday, 26 March 2021, presse, Universität

Online-Diskussion zu Plagiatsthematik mit großer Beteiligung

Am 24. März fand auf Einladung von Jurist und Politikwissenschafter Klaus Poier, Leiter des „Zentrums für Hochschulrecht“ an der Universität Graz, eine Online-Diskussion unter dem Titel „Von Plagiatsskandalen zu Good Scientific Practice?“ statt. Mehr als 350 Interessierte nahmen an der Veranstaltung teil, bei der Nicole Föger, Geschäftsführerin der Österreichischen Agentur für Wissenschaftliche Integrität, Anna Gamper vom Institut für Öffentliches Recht, Staats- & Verwaltungslehre der Universität Innsbruck, Gerlinde Sponholz aus dem Berliner Team für „Scientific Integrity“ und der als „Plagiatsjäger“ bekannte Medienwissenschafter Stefan Weber darüber diskutierten, welche Voraussetzungen es für mehr „gute wissenschaftliche Praxis“ gibt.

Geht es überhaupt um das Plagiat?

Föger berichtete von mehr diesbezüglicher Arbeit in der letzten Zeit und wies auf den interessanten Spagat zwischen Rufschädigung und echtem Verdacht gegenüber Betroffenen hin. Diese Ausführungen verstärkte Sponholz, indem sie darauf hinwies, dass es vor allem bei PolitikerInnen ja nicht nur um das Plagiat an sich ginge, sondern auch um den Vorwurf, dass sie ohne Plagiat gar nicht in die betreffende Position gekommen wären. „Es geht dann ja meistens eher um den Verlust der Glaubwürdigkeit als um das Plagiat an sich“, meinte sie dazu. Plagiatsfälle wie jener der anschließend zurückgetretenen Arbeitsministerin Christine Aschbacher würden die Diskussion zwar befeuern, wesentlich wichtiger seien aber unspektakuläre, nicht so medial wirksame Fälle.

Was ist gute wissenschaftliche Praxis?

Stefan Weber meinte, dass die derzeitigen Vorgaben zur Begutachtung ungenügend seien. „Problematisch ist vor allem, dass die konkrete wissenschaftliche Praxis unbekannt, weil bisher kein Forschungsgegenstand ist“, führte er aus. „Aber das wird sich jetzt hoffentlich ändern“, verlieh er auch seiner Hoffnung auf Änderung Ausdruck. Diesbezüglich habe das Bundesministerium momentan eine Studie in Auftrag gegeben, die den tatsächlichen Status erheben soll, um ein klareres Bild zu bekommen. Die neuen Strafregelungen der am selben Tag beschlossenen Novelle des Universitätsgesetzes, die Strafen bis zu 15.000 Euro für Plagiate vorsehen, seien noch immer „zu milde“. Im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen gebe es bereits seit 16 Jahren Strafen von bis zu 50.000 Euro, in Baden-Württemberg oder auch den USA sei eine Exmatrikulation bereits Usus, während „wir Betroffene für zwei Jahre sperren“.

Warum passiert erst jetzt etwas?

Als größtes Problem machte Weber die Tatsache aus, dass die Wissenschaft in Österreich erst im Anlassfall reagiere anstatt proaktiv zu sein. „Die Wissenschaft muss anders agieren als die Medien oder die Politik. Sie muss den Problemen in die Augen schauen“, konkretisierte er sein Anliegen. In der anschließenden Diskussion waren vor allem Weber und die Innsbrucker Juristin Gamper nicht einer Meinung. Gamper kritisierte vor allem die fehlende Normierung der „guten wissenschaftlichen Praxis“. Hier so genannte „ethische Normen“ mit entsprechend viel Auslegungsspielraum anzuführen, sei schlichtweg falsch. Sie forderte daher eine weitere Novelle des Universitätsgesetzes in diesem Bereich inklusive einer Bereinigung der jetzigen Situation. „Die Regeln müssen anwendbar sein“, brachte sie es auf den Punkt. Obwohl Weber die diesbezügliche Diskussion als kontraproduktiv in Hinblick auf eine zusätzliche Verunsicherung aller Beteiligten erachtete, räumte er ein: „Die gute wissenschaftliche Praxis und auch das Plagiat müssen gesetzlich anders definiert werden, damit es keine interpretatorischen Unterschiede gibt.“ Es bleibt also spannend.

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