Auslandsaufenthalte während des Studiums bedeuten sowohl eine Verbesserung der Berufschancen als auch eine persönliche Bereicherung, von der man das ganze Leben profitiert. Die Uni Graz fördert daher den internationalen Austausch und unterstützt dies mit einer neuen, studierendenfreundlichen Regelung: Semester, in denen Studien- oder Praxiszeiten im Rahmen von Mobilitätsprogrammen nachweislich absolviert wurden, werden NICHT mehr zur Bemessung der vorgesehenen Studiendauer herangezogen. Somit kann ein etwaiger Zeitverlust im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes und eine eventuell daraus resultierende Studienbeitragspflicht abgefangen werden.
Sobald künftig Studienbeiträge fällig werden, können die ehemaligen Outgoing-Studierenden in der Studien- und Prüfungsabteilung um Erlass des Studienbeitrags für ein weiteres Semester bzw. Studienjahr ansuchen.
>> Antrag auf Erlass des Studienbeitrages
>> die Regelung im Detail (Satzungsteil)
>> Informationen zu Mobilitätsprogrammen