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Friday, 22 October 2021, Universität, Forschen

KI, Corona und Mobilität am Arbeitsmarkt: WKO-Forschungsstipendien für drei Nachwuchs-WissenschafterInnen

Die Wirtschaftskammer (WKO) Steiermark vergibt seit dem Studienjahr 2013/2014 jährlich 20 Forschungsstipendien für Diplom-/Masterarbeiten, die Fragestellung mit besonderer Relevanz für die steirische Wirtschaft behandeln. Die Stipendien sind mit je 2.100 Euro dotiert, das betreuende Institut bekommt zusätzlich 500 Euro. Somit investiert die WKO Steiermark in Summe 52.000 Euro in die wissenschaftliche Nachwuchsförderung.

Im Studienjahr 2020/21 gab es insgesamt 108 Einreichungen. Die besten 20 wurden kürzlich im Rahmen eines Festaktes an der Medizinischen Universität Graz prämiert. Von der Uni Graz befinden sich drei junge ForscherInnen unter den Ausgezeichneten. 

KI, und Corona und der Arbeitsmarkt

Arbeitskräftemangel trotz hoher Arbeitslosenzahlen. Dieses Problem kennt nicht nur die österreichische Wirtschaft. Umschulungen und Branchenwechsel sollen Abhilfe schaffen. Wie oft jemand in Österreich tatsächlich eine neue Sparte für sich erschließt und was dabei hilfreich ist, hat sich Christian Grübler (Betreuer: Jörn Kleinert) angeschaut. Sein Fazit: Für mehr Mobilität am Arbeitsmarkt braucht es veränderte Rahmenbedingungen und vor allem attraktivere Anreize dafür.

Künstliche Intelligenz unterstützt in der Arbeit immer mehr, allerdings nicht überall: Beim Finanz-Controlling gibt es bisher kaum KI-gestützte Anwendungen. Stefan Kernbichler (Betreuer: Stefan Thalmann) hat deshalb untersucht, unter welchen Bedingungen Unternehmen auch in dieser Branche auf künstliche Intelligenz setzen würden. Sein wichtigstes Ergebnis: Ethik und Moral müssten stärker in den Algorithmen abgebildet werden, damit mehr Vertrauen in die Arbeitsweise einer KI entsteht.

Die Betretungs- und Kontaktverbote in der Covid19-Pandemie haben auch die Justiz vor Herausforderungen gestellt. Aus der Not heraus entstanden verschiedene Begleitgesetze. Diese hat Marie-Luise Zirngast (Betreuer: Thomas Garber) einer Qualitätsanalyse unterzogen. Ihr Fazit: Der Gesetzgeber hat zwar prinzipiell flexibel auf die pandemiebedingten Veränderungen reagiert, in der Praxis sind daraus aber einige Probleme entstanden, etwa im Bereich der Grund- und Menschenrechte.

 

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