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3-G und FFP2

Monday, 06 September 2021, Universität, Studieren, Mitarbeiten

Ab dem 15. September 2021 gilt: 3-G-Nachweis für den Zutritt sowie FFP2-Maskenpflicht 

Die Universität Graz startet im Wintersemester 2021/22 mit Lehrveranstaltungen und Prüfungen in den Präsenzbetrieb. Ab dem 15. September 2021 gelten im momentan gültigen Ampelstatuts "Gelb" neue Regelungen. Der Zutritt zu Lehrveranstaltungen, Prüfungen und den Universitätsbibliotheken wird nur mehr mit einem 3-G-Nachweis nach jeweils gültiger Rechtslage möglich sein. Darüber hinaus herrscht in allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz außerhalb aktiver Redebeiträge eine FFP2-Maskenpflicht. Unter diesen Voraussetzungen können die Kapazitäten aller Lehrräume wieder zu 100 Prozent ausgenutzt werden. Für Angehörige der Risikogruppen wird es Alternativszenarien für Lehrveranstaltungen und Prüfungen geben.

Die 3-G-Nachweispflicht gilt ab dem 15. September 2021 auch für alle Bediensteten der Universität. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, muss auch am Arbeitsplatz eine FFP2-Maske getragen werden. Für Studierende und Externe ist der Zutritt zu den Universitätsgebäuden nur mehr mit einem gültigen 3-G-Nachweis erlaubt.

Universitäre Veranstaltungen können unter Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Vorschriften ebenfalls wieder durchgeführt werden, wobei die Raumauslastung in Innenbereichen maximal 50 Prozent betragen darf. Um ein etwaig notwendiges Contact Tracing zu erleichtern, werden in sämtlichen Veranstaltungen, bei Parteienverkehr und in den Universitätsbibliotheken Personenlisten geführt.  

>> Mehr Informationen unter https://covid-19.uni-graz.at/de/ 

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