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Alles neu?

Friday, 26 November 2021, presse, Universität, Studieren

Die universitäre Weiterbildung steht nach der Novelle des Universitätsgesetzes vor großen Herausforderungen.

Universitäre Weiterbildungslehrgänge werden aufgewertet, die Durchlässigkeit erhöht. Darüber hinaus steigert sich der Umfang der Studien. Berufsbegleitend sind in Zukunft – innerhalb zwei Jahren müssen die Änderungen umgesetzt sein - 180 ECTS für Bachelorstudien und 120 ECTS für Masterstudien notwendig. Für letztere gibt es bald strengere Zulassungsbestimmungen, so ist jedenfalls der Abschluss eines Bachelorstudiums notwendig. Auch wird es für diese Studien eigene Grade (CE – „Continuing Education") geben.

Was das alles für die universitäre Weiterbildung bedeutet? Darüber diskutierten ExpertInnen am Mittwoch, dem 24. November 2021, auf Einladung des Zentrums für Hochschulrecht und Hochschulgovernance (ZHR) der Universität Graz.

Der Rektor der Universität Graz, Martin Polaschek, sieht „die Universitäten bei der Weiterbildung in der Pflicht“ und in der Novelle die Chance, sich hier neu aufzustellen. Klaus Poier, Leiter des ZHR, lobt die neue Übersichtlichkeit und das klare Verhältnis zu ordentlichen Studien.

Sandra Allmayer, zuständige Fachreferentin im Bildungsministerium, hebt besonders hervor, dass die Lehrenden zukünftig über mehr Berufsbezug und Praxiserfahrung verfügen müssen. „Dabei wird den Universitäten ein großer organisatorischer und inhaltlicher Rahmen gegeben“, ergänzt sie. Dem Grazer Uni-Senatsvorsitzenden Rainer Niemann ist besonders wichtig, dass die Senate weiterhin Qualitätssicherungs- und Kontrollorgane bleiben. Außerdem bezweifelt er die Durchlässigkeit des berufsbegleitenden Masters zum Doktoratsstudium. Das sei „eine große Herausforderung“. Jedenfalls sieht er die Zeit für standortübergreifende Universitätskooperationen und gemeinsame Angebote gekommen.

Der Rektor der Universität für Weiterbildung Krems, Friedrich Faulhammer, lobt die Erweiterung der Zielgruppe. „Nun wenden wir uns nicht mehr nur an Alumni, sondern an alle an Weiterbildung Interessierten.“ Momentan erfolgt Weiterbildung nur zu etwa zwei Prozent an Universitäten, damit eröffne sich ein großer Markt. Keine Freude hat er mit der Unterscheidung zwischen ordentlichen Studien der Universitäten und den außerordentlichen Studien in der Weiterbildung. „Mir ist nicht klar, was das Außerordentliche an diesen Studien ist.“ Auch die Kostenpflicht kritisiert er, und dass es bisher kaum Förderungen gebe. Hier müsse dringend nachgebessert werden, um mehr universitäre Weiterbildung zu ermöglichen. Auch der Wert informell erworbener Kompetenzen, beispielsweise aus beruflicher Erfahrung, müsse mehr berücksichtigt werden.

Daniela Genser, Leiterin der universitären Weiterbildung der Universität Innsbruck, betont vor allem die Wichtigkeit so genannter „Microcredentials“, kleinerer „Portionen“ bzw. Module in der Weiterbildung. „Drei Viertel der deutschen Universitäten bieten kleinere Formate an, die man sich dann zusammensetzen kann“, erklärt sie. Hier stelle sich die Frage einer entsprechenden Anrechenbarkeit dieser Module. Auch ihrer Meinung nach sollte die Abgrenzung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Studien fallen, weil das „international eine Hürde sein könnte“. Eine weitergehende Förderung durch den Bund sei jedenfalls notwendig, der Ausbau von Förderstipendien könne dafür eine gute Möglichkeit darstellen.

„Jedenfalls haben Studierende in der Weiterbildung ganz andere Anforderungen an ihr Studium als Studierende in ordentlichen Studien“, stellt Faulhammer fest. Laut Allmayer werde dieser Tatsache Rechnung getragen: „Bachelor-Programme in der Weiterbildung werden jedenfalls anders strukturiert sein als herkömmliche Curricula. Dabei werden bis zu 90 ECTS anrechenbar sein.“

Generell wird von allen Diskutanten die Novelle als große Chance gesehen. Es bleibt aber  jedenfalls interessant, wie die potenziellen Studierenden diese Neuerungen annehmen werden.

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