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Recht kritisch

Wednesday, 19 October 2022, Forschen, Mitarbeiten, Rechtswissenschaften, Universität

Gregor Christandl arbeitet an Lösungen für knifflige Fragen rund ums Erben

Die meisten Menschen stehen im Laufe ihres Lebens einmal vor der Situation, eine Erbschaft annehmen oder ablehnen zu können oder anderen etwas zu vermachen. Wie Vermögen auf die Nachkommen übergeht, ist in jedem Land gesetzlich geregelt. Gregor Christandl, seit 1. Oktober 2021 Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Graz, befasst sich mit juristischen Tücken im Zusammenhang mit dem Erben und Vererben.

Was jemand wem hinterlassen möchte – abgesehen vom Pflichtteil, auf den die engsten Familienangehörigen Anspruch haben – sollte jeder Mensch frei entscheiden können. Doch wie lässt sich gewährleisten, dass Personen beim Verfassen ihres Testaments nicht fremdbestimmt werden? Eine Gefahr insbesondere für jene, die von anderen abhängig sind, etwa durch eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung. „Vor der Erbrechtsreform, die 2017 in Kraft getreten ist, musste ein Testament von Menschen, die unter Sachwalterschaft standen, notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert werden. Das wurde im Zuge der Reform abgeschafft, weil es, so das Argument, diskriminierend sei. Damit aber lassen sich diese Personen, die, wie es heute heißt, unter Erwachsenenschutz stehen, nicht mehr vor Fremdeinflüssen bewahren“, verweist Gregor Christandl auf einen Aspekt, den er kritisch betrachtet.

Ein weiteres Thema, mit dem sich der Jurist aktuell befasst, ist etwa: Wie geht Vermögen von Verstorbenen auf die Erb:innen über? Wie ist das in verschiedenen europäischen Staaten geregelt? Und was ist zu tun, wenn eine Person im Ausland verstirbt? Der gebürtige Südtiroler, der ursprünglich Richter werden wollte, dann aber seine Berufung für Forschung und Lehre entdeckte, verfasst Kommentare, Glossen und Beiträge zu strittigen Fragen sowie zur Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. Bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für juristische Probleme stützt er sich auf vergleichende Analysen des österreichischen, deutschen, italienischen, spanischen und französischen Rechts. Seine Beiträge finden international Beachtung.

Nach einem Masterstudiengang an der Yale Law School in den USA, einer Habilitationsstelle am Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht in Hamburg und acht Jahren als Professor am Institut für Italienisches Recht der Uni Innsbruck kam Christandl 2021 nach Graz. Hier schätzt er insbesondere das Interesse an rechtsvergleichender Arbeit und die internationale Ausrichtung der Fakultät.

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